Werkrealschule Frankenhardt
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Werkrealschule Frankenhardt

 
Seit Anfang 2010 sind wir eine Werkrealschule. Diese Umstrukturierung der Bildungslandschaft wirkt sich auch auf die Fächer und Fächerverbünde, die Stundentafel und den für die Unterrichtsarbeit zu Grunde liegenden Bildungsplan aus.

Gibt es dann wie bisher Haupt- und Werkrealschüler?

Alle Schülerinnen und Schüler werden als Werkrealschüler bezeichnet. Für alle Werkrealschulen (also auch für uns) gibt es ab dem Schuljahr 2010/11 einen neuen Bildungsplan von Klasse 5 - 10.

Gibt es den Hauptschulabschluss noch?

Ja, alle Schülerinnen und Schüler sind zwar Werkrealschüler und werden bereits ab Klasse 5 auch nach diesen Bildungsplänen unterrichtet. Dies ändert jedoch nichts daran, dass unsere Schülerinnen und Schüler die Schule nach einer Hauptschulabschlussprüfung im 9. Schuljahr mit dem Hauptschulabschluss verlassen können.

Was ändert sich an den Fächern und Fächerverbünden und der Stundentafel?

Auf Grund der Einführung sog. Wahlpflichtfächer wird der Stundenumfang der Fächerverbünde MNT und WAG in den Klassen 8 und 9 gekürzt. Folgende Wahlpflichtfächer werden in den Klassen 8 und 9 zweistündig unterrichtet:

Gesundheit und Soziales
 
Wirtschaft und Informationstechnik
 
Natur und Technik
 

Da jedes Wahlpflichtfach eine Mindestzahl von 12 Schülern voraussetzt, können nur dann alle drei Wahlpflichtfächer an einer Schule angeboten werden, wenn insgesamt mindestens 36 Schülerinnen und Schüler die 8. Klasse besuchen. Ist dies nicht der Fall, so müssen mehrere Schulen zusammenarbeiten. Dies bedeutet, dass z.B. zwei der Wahlpflichtfächer an einer Schule angeboten werden und das dritte Wahlpflichtfach an einer anderen Schule angeboten wird. Um dies problemlos (auch hinsichtlich der Busverbindungen) ermöglichen zu können, achten alle beteiligten Schulen darauf, dass die Wahlpflichtfächer am Nachmittag zur selben Zeit, also z.B. am Dienstagnachmittag in der 7. und 8. Stunde angeboten werden. Die Werkrealschule Frankenhardt arbeitet diesbezüglich mit den Schulen in Stimpfach und Crailsheim (Eichendorffschule) zusammen, sofern dies nötig wird.

Wir werden jedoch wie im Schuljahr 2010/11 versuchen, auch dann alle drei Wahlpflichtfächer an unserer Schule anzubieten, wenn die geforderte Schülerzahl von 36 nicht erfüllt ist. Jede Schule hat neben den für den Unterricht zugewiesenen Lehrerstunden einen Spielraum für besondere Angebote (AGs, Förderstunden, usw.). Wir werden diesen Spielraum unter anderem dafür nutzen, jedes Schuljahr alle drei Wahlpflichtfächer anbieten zu können.

Warum giebt es diese Änderungen?

Der Bildungsplan der Werkrealschule soll an die zweijährigen Berufsfachschulen angegliehchen werden.
Die Inhalte des Bereichs "Gesundheit und Soziales" sind an den Inhalten der Berufsfachschule für Ernährung uind Gesundheit ausgerichtet, die Inhalte des Bereichs "Wirtschaft und Informationstechnik" an den Inhalten der kaufmännischen Berufsfachschule und die Inhalte des Bereichs "Natur und Technik" an den Inhalten der gewerblich-technischen Berufsfachschule.

Können Kinder von Hauptschulen auf die Werkrealschule Frankenhardt wechseln?

Ja, da die Bildungspläne der Werkrealschule auch für Hauptschulen ohne 10. Schuljahr gelten, ist dies möglich. Auf diese Weise soll gewährleistet sein, das ein Wechsel von jeder Klassenstufe aus möglich ist.

Gibt es die Regelungen zum Schulbezirk noch?

Nein, der Schulträger (die Gemeinde) kann zwar bis zum Jahr 2016 einen Schulbezirk festlegen, dies ist bei uns jedoch nicht der Fall. Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern können also selbst bestimmen, welche Schule besucht werden soll.

Gibt es den Zusatzunterricht für Deutsch, Mathematik und Englisch ab Klasse 8 noch?

Nein, da alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 Werkrealschüler sind und nach diesen Bildungsplänen unterrichtet werden, hat jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit, die 10. Klasse zu besuchen und seinen Werkrealschulabschluss zu machen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es stehen jedoch zur Arbeit in kleineren Gruppen spetielle Stütz- und Förderstunden zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen müssen die Schülerinnen und Schüler erfüllen?

Voraussetzung ist im Halbjahreszeugnis der Klasse 9 ein Notendurchschnitt von 3,0 in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) und dem Wahlpflichtfach. In keinem der genannten Fächern darf die Endnote schlechter als 4 sein. Die Klassenkonferenz kann bei Abweichungen jedoch von dieser Regel absehen, sofern dies begründbar ist.
Werden die oben beschriebenen Zugangsvoraussetzungen erst am Ende der Klasse 9, also mit dem Hauptschulabschluss, erreicht, ist die Aufnahme in die 10. Klasse der Werkrealschule auch noch möglich.

Woher weiß ich, welches Wahlpflichtfach für mein Kind geeignet ist?

Dies hängt sicherlich mit den Interessen der Schülerinnen und Schüler zusammen. Auch die Leistungen in den verschiedenen Fächern und Fächerverbünden (WAG, MNT) können maßgebend sein.
Darüber hinaus werden die verschiedenen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schülerbei der Kompetenzanalyse in Klasse 7 überprüft. In einem persönlichem Gespräch mit der Schülerin, dem Schüler, der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer und den Eltern fließen alle Informationen zusammen und bilden eine gute Grundlage für die richtige Entscheidung.

Bis wann müssen sich die Schülerinnen und Schüler für ein Wahlpflichtfach entschieden haben?

Die Entscheidung findet bereits am Ende des 7. Schuljares statt. Für jedes Schuljar wird ein Termin festgesetzt, den die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer erfahren. Dieser Termin liegt meist um die Pfingstferien.
Für die verbindliche Entscheidung muss ein Formblatt ausgefüllt werden, welches die Eltern ebenfalls von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer rechtzeitig ausgehändigt bekommen. Außerdem kann dieses Formblatt im Downloadbereich der Homepage heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Bei Fragen können Sie jederzeit persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen!

Letzte Aktualisierung: 23.11.2011
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